Zum gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2015
Ab dem 01.01.2015 haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Entlohnung von wenigstens 8,50 € brutto je Arbeitsstunde. Fraglich ist insoweit, was an Leistungen des Arbeitgebers auf diesen Mindestlohn angerechnet werden darf. Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen oder Zuschläge werden nur dann als Bestandteile des Mindestlohnes berücksichtigt, wenn ihre Zahlung nicht von […]