Insolvenzrecht

Als Insolvenz (oder umgangssprachlich auch Konkurs) wird die Situation des Schuldners bezeichnet, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können.

Im Falle von (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und Vermögensmassen (z. B. Nachlass) regelt das Insolvenzrecht das Verfahren zum Zwecke einer möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger. Das Insolvenzverfahren dient zudem dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt (Liquidation) oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens des Schuldners (Veräußerung, Sanierung) getroffen wird.

Dem redlichen Schuldner wird, sofern er eine natürliche Person ist, Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Zweck des Insolvenzverfahrens ist mithin, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln – bei Unternehmen durch Auflösung, bei natürlichen Personen letztlich durch Erteilung der Restschuldbefreiung.

Unsere Kanzlei unterstützt und berät Mandanten bei der Beantragung sowie Durchführung eines Insolvenzverfahrens und führt für Gläubiger Forderungsanmeldungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens durch.

Insbesondere Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior sowie Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek sind auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig.