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Können Urlaubsabgeltansprüche noch verfallen?

Die Urlaubsabgeltung von im laufenden Kalenderjahr nicht gewährten und genommenen Urlaubs durch den Arbeitgeber kann zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen, für die sogar Rückstellungen gebildet werden sollten. Gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr […]

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