Banken- und Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten hier insbesondere bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Banken sowie selbständige Anlageberater und Anlagevermittler wegen fehlerhafter oder mangelnder Erfüllung von Berater- oder Vermittlerpflichten im Vorfeld von Kapitalanlagen. So unterstützt sie Anleger, deren Anlagehorizont und Anlageziele von den Banken und Anlageberatern teils vorsätzlich, teils fahrlässig fehlerhaft beurteilt wurden, und die dadurch Vermögensverluste erlitten haben, gerichtlich und außergerichtlich.

Auf diesem Gebiet ist Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior spezialisiert tätig.