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Ratenzahlungsvereinbarungen im Lichte des Anfechtungstrechts des Insovlenzverwalters

BGH, Urteil vom 06.12.2012, Az.: IX ZR 3/12 und 2, 133 Abs. 1 Satz 2 InsO Leitsätze Insolvenzverwalter können nach § 133 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen des Schuldners, die dieser in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz getätigt hat, anfechten und die Leistungen zurückfordern. […]

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