Genossenschaftsrecht

Die eingetragene Genossenschaft (e.G. oder eG) besitzt in der Bundesrepublik Deutschland eine nicht unerhebliche rechtliche und wirtschaftliche Relevanz. Ursprünglich als Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft gesetzlich konzipiert, hat sie sich in der heutigen, modernen Zeit, insbesondere auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft etabliert. Dabei ist der Zweck der Genossenschaft die Förderung und die Versorgung ihrer Mitglieder mit angemessenem und komfortablen Wohnraum.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Genossenschaftsorgane steht das Mitglied, das neben der Wohnraumversorgung zahlreiche weitere, den genossenschaftlichen Gemeinschaftsgedanken entspringende Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.

Auch auf diesem Gebiet gibt es rechtliche Probleme, um deren Klärung sich unsere Kanzlei im Rahmen der Vertretung insbesondere von Wohnungsgenossenschaften bemüht. Eine enge Zusammenarbeit mit den Leitungsgremien von Wohnungsgenossenschaften erfolgt durch die rechtliche Beratung, aber auch die Vertretung in Prozessen vor den ordentlichen Gerichten.

Unsere Kanzlei berät und vertritt darüber hinaus auch Genossenschaftsmitglieder, soweit hier im Einzelfall keine Interessenkollision mit auftraggebenden Genossenschaften besteht.

Die beratende und erforderlichenfalls vertretende Tätigkeit führt in unserer Kanzlei überwiegend Herr Rechtsanwalt Jonny Krüger aus.