Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechtes, dessen Vorschriften den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger (Erben) regeln. Neben der gesetzlichen Erbfolge, die in den §§ 1922 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist, besteht auch die Möglichkeit, die Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung, sprich durch ein Testament oder einen Erbvertrag, zu bestimmen. Diese Verfügungen können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen enthalten. Die durch letztwillige Verfügungen getroffenen Regelungen gehen der gesetzlich festgelegten Erbfolge vor.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei erstreckt sich auf diesem Gebiet auf die Beratung und Unterstützung bei der Erstellung/Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, der Erbauseinandersetzung, der Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, im Bereich des Pflichtteilsrechts sowie dem Rechtsverhältnis zwischen den Erben und Nachlassgläubigern.

Frau Rechtsanwältin Susanne Melchior ist auf diesem Gebiet spezialisiert tätig.