Urheber- und Medienrecht

Zusammen mit den Spezialgesetzen des Gewerblichen Rechtsschutzes dient das Urheberrecht dem Schutz des „geistigen Eigentums“. Dabei erfasst das Urheberrecht die geistigen Leistungen im kulturellen und kreativen Bereich, während der Gewerbliche Rechtsschutz die Ergebnisse des geistigen Schaffens auf gewerblichem Gebiet sichern will.

Indem sie die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Schöpfer immaterieller Güter und insbesondere deren Entlohnung sichern, gewährleisten die Immaterialgüterrechte in ihrer Gesamtheit die gewerbliche und kulturelle Entwicklung. Die steigende Relevanz des Immaterialgüterrechts wird verdeutlicht durch den massiven Anstieg nationaler und internationaler Produktpiraterie.

Zu dem Oberbegriff Medienrecht gehören die Unterbereiche des Presse- und Rundfunkrechts, des Verlagsrechts sowie des Rechts der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung.

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