Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer un­ter­ein­an­der, der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern, der Gemeinschaft gegenüber dem Wohnungseigentumsverwalter sowie die Beziehungen der Gemeinschaft zu Dritten nach außen.

Das Wohnungseigentumsgesetz gibt die Möglichkeit, das Eigentum an einem bebauten Grund­stück derart aufzuteilen, dass Miteigentum am Grundstück sowie den gemeinsam ge­nutz­ten Gebäudeteilen mit dem Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnungs- oder Teileinheit verbunden wird. Dies hat zur Folge, dass die Wohnungs- oder Teil­ei­gen­tü­mer neben der Verantwortung für ihre Sondereigentumseinheit auch als Miteigentümer des Grundstücks und der gemeinsam genutzten Gebäudeteile mit verantwortlich sind. Dies kann zu Konflikten sowohl hinsichtlich der Nutzung des Sondereigentums und des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums als auch bei der Finanzierung erforderlicher Arbeiten am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum führen.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft regelt ihre alle Mitglieder betreffenden An­ge­le­gen­hei­ten in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und in den auf Ei­gen­tü­mer­ver­samm­lun­gen abgestimmten Beschlüssen. Hieran haben sich alle Eigentümer zu hal­ten. Ist ein Eigentümer der Auffassung, dass ein Beschluss nicht richtig ist, muss er die­sen anfechten. Ansonsten ist er zukünftig hieran gebunden.

Bei der Lösung solcher Rechtsprobleme steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek zur Seite.