Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern, der Gemeinschaft gegenüber dem Wohnungseigentumsverwalter sowie die Beziehungen der Gemeinschaft zu Dritten nach außen.
Das Wohnungseigentumsgesetz gibt die Möglichkeit, das Eigentum an einem bebauten Grundstück derart aufzuteilen, dass Miteigentum am Grundstück sowie den gemeinsam genutzten Gebäudeteilen mit dem Sondereigentum an einer abgeschlossenen Wohnungs- oder Teileinheit verbunden wird. Dies hat zur Folge, dass die Wohnungs- oder Teileigentümer neben der Verantwortung für ihre Sondereigentumseinheit auch als Miteigentümer des Grundstücks und der gemeinsam genutzten Gebäudeteile mit verantwortlich sind. Dies kann zu Konflikten sowohl hinsichtlich der Nutzung des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums als auch bei der Finanzierung erforderlicher Arbeiten am Gemeinschaftseigentum führen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft regelt ihre alle Mitglieder betreffenden Angelegenheiten in der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und in den auf Eigentümerversammlungen abgestimmten Beschlüssen. Hieran haben sich alle Eigentümer zu halten. Ist ein Eigentümer der Auffassung, dass ein Beschluss nicht richtig ist, muss er diesen anfechten. Ansonsten ist er zukünftig hieran gebunden.
Bei der Lösung solcher Rechtsprobleme steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek zur Seite.