Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen.

Unsere Kanzlei ist insbesondere auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätig, welches die Bereiche des Haftungsrechts (Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen), Verkehrsstrafrechtes und Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder und Verwarnungen), Fahrerlaubnisrechts (z. B. Fahrerlaubnisentzug) und Zulassungsrechtes beinhaltet.

Die Kanzlei berät und vertritt auf diesem Rechtsgebiet sowohl Versicherungen bezüglich des Haftungsumfangs im Falle eines Verkehrsunfalls und unterstützt Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung ihrer Schadens- und Schmerzensgeldansprüche (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall etc.).

Auf diesem Gebiet ist Frau Rechtsanwältin Susanne Melchior spezialisiert tätig.