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Pfändungsschutz für das Konto bei Eingang von Arbeitseinkommen

Der Pfändungsschutz von Kontoguthaben, das aus unpfändbarem Arbeitseinkommen entsteht, ist durch den Gesetzgeber zum 01.10.2010 grundlegend geändert worden. Der Gesetzgeber hat neben den bisherigen Möglichkeiten nach § 850k ZPO a.F. auf Aufhebung der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht (§ 833a Abs. 2 ZPO n.F.) das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gestellt (§ 850k ZPO n.F.). Das Pfändungsschutzkonto ist ein […]

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