Ihre Rechtsanwälte im Versicherungsrecht in Dresden
Das Versicherungsrecht umfasst alle privat oder betrieblich abgeschlossenen Versicherungsverträge sowie die Ansprüche gegen Versicherungen des Schädigers. Nicht hierher gehört der gesamte Bereich des Sozialversicherungsrechts. Das Versicherungsrecht lässt sich dabei in die Gebiete
- Sachversicherungen,
- Personenversicherungen und
- Haftpflichtversicherungen
unterteilen. Zu den Sachversicherungen gehören beispielhaft
- die Gebäudeversicherung,
- die Hausratversicherung,
- die Betriebsinhaltsversicherung,
- die Betriebsunterbrechungsversicherung,
- Reiseversicherung,
- Rechtsschutzversicherung, aber auch
- Fahrzeugvollversicherung (Kasko).
Ein besonderer Fall der Sachversicherung, mit der sich Rechtsanwälte im Versicherungsrecht befassen, ist die Haftpflichtversicherung. Allen Haftpflichtversicherungen ist gemein, dass sie den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen gegen Ansprüche Dritter schützen, Sie also von Ihnen verursachten Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Sie als Versicherungsnehmer vor diesem Risiko geschützt. Es ist daher konsequent, dass Ihr eigener Haftpflichtversicherer bei der Abwehr und Regulierung von Ansprüchen gegen Sie auch als eine Art Rechtsschutzversicherer für Sie auftritt. Gerade im Straßenverkehr können Sie es aber auch mit Haftpflichtversicherungen auf der Gegenseite zu tun bekommen, wenn Sie selbst als Geschädigter Ansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen wollen oder müssen.
Zu dem weiteren großen Komplex der Personenversicherungen gehören beispielhaft
- die private Unfallversicherung,
- die private Krankenversicherung,
- die private Berufsunfähigkeitsversicherung,
- private Pflegeversicherung,
- die Lebensversicherung.
In diesem Versicherungszweig ist neben der Frage, ob der Schadensfall ein versichertes Risiko darstellt oder Versicherungsausschlüsse bzw. Deckungslücken vorliegen, oft auch die Anfechtung des gesamten Versicherungsvertrags bzw. Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen falscher oder unvollständiger Angaben beim Abschluss der Versicherung Streitpunkt.
Den Streitigkeiten in allen Versicherungszweigen ist gemeinsam, dass Sie im Schadensfall als Versicherter, Versicherungsnehmer oder Geschädigter einem Versicherungsunternehmen mit juristischem Sachverstand gegenüberstehen. Der Vergleich von David und Goliath ist dabei wohl nicht allzu weit hergeholt. Für Versicherte, Versicherungsnehmer und Geschädigte ist es daher enorm wichtig, bereits unmittelbar nach dem Schadensfall juristische Hilfe bei einem Rechtsanwalt im Versicherungsrecht zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Denn bereits bei der Schilderung des Schadenshergangs und des Schadens ist Vorsicht geboten, um nicht mit unliebsamen Deckungsablehnungen konfrontiert zu werden. Im Verlauf der Schadensregulierung müssen Sie entscheiden, ob Sie den Schaden beseitigen lassen und die Wiederherstellungskosten vorfinanzieren, den Schaden fiktiv abrechnen oder die Wiederherstellung dem Versicherer im Sachverständigenverfahren überlassen wollen. Letztlich müssen Sie bei Ansprüchen gegen Haftpflichtversicherer auch entscheiden, ob Sie diese geltend machen oder auch eigene Versicherungen in Anspruch nehmen wollen oder gar müssen.
Und genau hier setzen wir als Rechtsanwälte im Versicherungsrecht in Dresden an und beraten und vertreten unsere Mandanten als Versicherte, Versicherungsnehmer und/oder Geschädigte bei der Prüfung der Versicherungsbedingungen sowie erforderlichenfalls Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Rechtsanwalt Ralf Ogorek bearbeitet das Versicherungsrecht in unserer Kanzlei. Er kann Sie mit seinen 18 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht in Ihrem persönlichen Versicherungsfall kompetent beraten und erforderlichenfalls auch vertreten. Wenden Sie sich daher gern telefonisch oder per E-Mail an Herrn Rechtsanwalt Ralf Ogorek in Dresden, wenn Sie Fragen oder Probleme im Versicherungsrecht haben.