Grundstücks- und Immobilienrecht

Die Kanzlei berät und unterstützt die Mandanten bereits im Vorfeld von Grundstücksgeschäften wie Grundstückskaufverträgen und bei der Bestellung von Grundschulden oder ähnlichen Grundpfandrechten. Sie berät und vertritt die Klientel darüber hinaus in der aktiven und in der passiven Zwangsversteigerung von Immobilien, als Gläubiger oder als Schuldner.

Auf diesem Gebiet ist Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior spezialisiert tätig.