Mietrecht

Das Mietrecht ist die Gesamtheit der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Ge­brauchs­über­las­sung von Sachen gegen Entgelt. Der Hauptanwendungsfall ist wohl die Ge­brauchs­über­las­sung von Räumen zum Wohnen (Wohnungsmietrecht) und zur Ge­schäft­sau­sü­bung (Gewerbemietrecht). Daneben kommen aber auch die Ge­brauchs­über­las­sung von beweglichen Sachen wie Fahrzeugen oder Werkzeugen in Betracht.

Wir beraten und vertreten Sie bei der rechtswirksamen Beendigung solcher Miet­ver­hält­nis­se (außerordentliche fristlose oder ordentliche Kündigung, z. B. Eigenbedarf und Ver­wer­tung) und bei der gerichtlichen Durch­set­zung berechtigter oder der Abwehr un­be­rech­tig­ter Räumungsansprüche. Wir hel­fen Ihnen aber auch bei der Durchsetzung oder der Ab­wehr von Mietzinsansprüchen. Insbesondere wenn die Mieträume nach Auffassung einer der Miet­ver­trags­par­tei­en nicht dem ver­trag­li­chen Standard entsprechen, kommt es oft zum Streit über die Berechtigung und die Hö­he der Mietminderung, welche letztlich auch wieder Aus­wir­kun­gen auf das Kün­di­gungs­recht haben können.

In der Vergangenheit haben sich die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, zu einer Art zweiter Miete entwickelt. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes oder Grund­stücks, die ein Wohnen oder eine geschäftliche Benutzung erst ermöglichen, stei­gen stetig. Oft entsteht dabei zwischen Mieter und Vermieter Streit über die Berechtigung und die Höhe der Umlage dieser Betriebskosten auf den Mieter. Bei der Prüfung und Durch­set­zung Ihrer Ansprüche aus den Betriebskostenabrechnungen beraten und ver­tre­ten wir Sie.

Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung des Gewerbemietvertrags vor dessen Ab­schluss sinnvoll ist, da im Gewerbemietrecht die Vertragsfreiheit wesentlich größer ist und damit vom Gesetz abweichende Regelungen im Gewerbemietvertrag meist wirksam sind.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen für dieses Rechtsgebiet Frau Rechtsanwältin Susanne Mel­chior und Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek zur Verfügung.