Mietrecht
Das Mietrecht ist die Gesamtheit der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Gebrauchsüberlassung von Sachen gegen Entgelt. Der Hauptanwendungsfall ist wohl die Gebrauchsüberlassung von Räumen zum Wohnen (Wohnungsmietrecht) und zur Geschäftsausübung (Gewerbemietrecht). Daneben kommen aber auch die Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen wie Fahrzeugen oder Werkzeugen in Betracht.
Wir beraten und vertreten Sie bei der rechtswirksamen Beendigung solcher Mietverhältnisse (außerordentliche fristlose oder ordentliche Kündigung, z. B. Eigenbedarf und Verwertung) und bei der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter oder der Abwehr unberechtigter Räumungsansprüche. Wir helfen Ihnen aber auch bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mietzinsansprüchen. Insbesondere wenn die Mieträume nach Auffassung einer der Mietvertragsparteien nicht dem vertraglichen Standard entsprechen, kommt es oft zum Streit über die Berechtigung und die Höhe der Mietminderung, welche letztlich auch wieder Auswirkungen auf das Kündigungsrecht haben können.
In der Vergangenheit haben sich die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, zu einer Art zweiter Miete entwickelt. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes oder Grundstücks, die ein Wohnen oder eine geschäftliche Benutzung erst ermöglichen, steigen stetig. Oft entsteht dabei zwischen Mieter und Vermieter Streit über die Berechtigung und die Höhe der Umlage dieser Betriebskosten auf den Mieter. Bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus den Betriebskostenabrechnungen beraten und vertreten wir Sie.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Überprüfung des Gewerbemietvertrags vor dessen Abschluss sinnvoll ist, da im Gewerbemietrecht die Vertragsfreiheit wesentlich größer ist und damit vom Gesetz abweichende Regelungen im Gewerbemietvertrag meist wirksam sind.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen für dieses Rechtsgebiet Frau Rechtsanwältin Susanne Melchior und Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek zur Verfügung.