Vereinsrecht

Das Recht der Vereine und speziell das Recht eingetragener Vereine gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Unsere Kanzlei entwirft und prüft Satzungen für künftige eingetragene Vereine und wirkt bei der Gründung eingetragener Vereine bis zur Vereinsregisteranmeldung und bis zur Behebung gerichtlicher Verfügungen mit. Sie vertritt ebenso Vereinsvorstände in Haftungsfragen und ist rechtlich beratend in Vereins-Mitgliederversammlungen tätig.

Auf diesem Gebiet ist Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior spezialisiert tätig. Ihm kommen u. a. Aufgaben wie die Fortbildung des Vorstands des neu gegründeten Vereins Betreuungsverein Bischofswerda e.V. in Fragen der rechtlichen Betreuung zu.