Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist insbesondere durch die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern auf der einen Seite und Arbeitgebern auf der anderen Seite gekennzeichnet. Hierbei sind im Arbeitsrecht die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner normiert und ausgestaltet worden.

Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Kündigungsschutzrecht zu, mit welchem die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer geschützt werden soll.

Weiterhin umfasst das Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsrecht, also die Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, und regelt die Grundlagen der rechtlichen Stellung und Aufgaben eines Betriebsrates/Personalrates im Betrieb bzw. der Verwaltung.

Ferner beinhaltet das Arbeitsrecht ebenso das Tarifvertragsrecht, das die vertrag­liche Gestaltung der Arbeitsbedingungen über die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) regelt.

In unserer Kanzlei in Dresden ist besonders Herr Rechtsanwalt Thomas Krüger als Fach­anwalt für Arbeitsrecht im sogenannten Individual- und kollektiven Arbeitsrecht tätig.

Umfassende weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsrechte.de.

Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Themen:

  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Prozessführung vor Arbeits- und Zivilgerichten
  • Vertretung im Einigungsstellen-Verfahren
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Streitigkeiten zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • Beratung zu Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Bühnentarifrecht