Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst vielfältige Rechtsgebiete, z. B. das Arbeitsförderungsrecht, im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt. Weiterhin gehört auch das Recht der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung sowie Reha und Schwerbehinderung zu diesem Fachgebiet.

Ganz allgemein kann gesagt werden, dass vielfältige Rechtsbeziehungen zwischen Staat und den Bürgern, aber auch Versicherungsgesellschaften in diesem weiten Rechtsgebiet geregelt werden.

Herr Rechtsanwalt Thomas Krüger ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch auf dem Gebiet des Sozialrechts umfassend tätig.