Gewerblicher Rechtsschutz

Die Aufgabe des Wettbewerbsrechtes ist es, lauteren Wettbewerb im Interesse von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern von Verfälschungen freizuhalten und letztlich zu regeln. Hierbei berühren sich das Recht der Wettbewerbsbeschränkung (Kartellrecht) mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs, welches insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt ist. 

Erheblichen Einfluss in diesem Rechtsgebiet hat das Gemeinschaftsrecht der EG, welches jeweils Grundlage für die nationalstaatliche Umsetzung bildet. So sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht nur Regelungen über den Wettbewerb zwischen Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern geregelt, sondern ebenso die Werbung mittels Telefon, Telefax und E-Mail zum Verbraucherschutz. 

Im Markenrecht geht es letztlich um den Schutz der Rechte des jeweiligen Markeninhabers vor anderen Marktteilnehmern oder Dienstleistern. 

Der Rechtsschutz von Wort- und Bildmarken und geschäftlichen Bezeichnungen bezieht sich vorwiegend auf Waren und Dienstleistungen. Der Markeninhaber kann letztlich bestimmen, welche Rechte und Lizenzen er an Dritte überträgt. 

In den o. g. Rechtsgebieten sind in unserer Kanzlei insbesondere Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior sowie Herr Rechtsanwalt Thomas Krüger tätig und spezialisiert.

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