IT-Recht und Internetrecht
Das IT-Recht vereint die sich rund um die Verwendung von Informationstechnologie ergebenden juristischen Fragestellungen und ist daher mehr ein Oberbegriff als ein durch spezifische Gesetze kodifiziertes Rechtsgebiet. Zu diesen Themen gehört ein breites Spektrum einzelner Rechtsordnungen bzw. Disziplinen: von Kern des Zivilrechts, über das Marken-, Wettbewerbs-, und Urheberrecht, Datenschutzrecht bis hin zu Straf- und Verwaltungsrecht.
Die dabei häufig zu untersuchenden Sachverhalte oder Probleme entstammen in aller Regel entweder der Sphäre des Internets, der Sphäre des Wirtschaftsverkehrs mit Soft- und Hardware oder beidem gleichzeitig. Der rasanten Entwicklung der beiden Bereiche ist es geschuldet, dass sich simultan auch das anzuwendende Recht ständig anpassen muss, um realitäts- und praxisgerechte Lösungen zu ermöglichen.
Schritt zu halten mit diesen Entwicklungen durch kontinuierliche Fortbildung, ist unser erklärter Anspruch.