Familienrecht
Das Familienrecht beinhaltet alle Rechtsnormen, die die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Familie untereinander, aber auch zu Dritten regeln. Dazu gehören neben dem Personenstandsrecht (öffentliches Recht) die Familiensachen. Familiensachen sind all diejenigen, über die das Familiengericht zu entscheiden hat. Das sind nach § 111 FamFG Ehesachen, Kindschaftssachen mit Umgangsrecht und elterlicher Sorge, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Wohnungszuweisungs- und Hausratssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen (Trennungsunterhalt, Nachehelichenunterhalt und Verwandtenunterhalt einschließlich Kindesunterhalt), Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Mit dem zum 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz wurde die gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft ähnlich dem Rechtsinstitut der Ehe geregelt.
Gerade bei Ehescheidung kommt es oftmals zu besonders emotionalen Konflikten zwischen den Ehepartnern, insbesondere wenn gemeinsame Kinder oder das gemeinsame eigene Familienheim involviert sind. Hier gilt es, die wirtschaftlichen Verhältnisse frühzeitig zu ermitteln und die vermögensrechtlichen Fragen zu regeln.
Im Vordergrund stehen hier selbstverständlich die gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Kinder und des Ehepartners (Trennungsunterhalt und Nachehelichenunterhalt), aber auch der Zugewinnausgleich. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss frühzeitig seinen Unterhaltsanspruch geltend machen, da eine Forderung für die Vergangenheit ausgeschlossen ist. Gleiches gilt auch für den Kindesunterhalt. Aber auch die Rechte am gemeinsamen Grundstück/Wohnung einschließlich der finanziellen Verpflichtungen sollten zeitnah geregelt werden.
Die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen können jedoch auch bereits bei Eingehung der Ehe weitestgehend durch vertragliche Regelungen vermieden werden (Ehevertrag). Soweit sich die Ehepartner verständigen, können die weiteren Fragen auch bei oder nach Trennung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.
Für all diese Fragen steht Ihnen zur Beratung und Vertretung in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Ralf Ogorek zur Verfügung.