Was Sie über das Arbeitsrecht wissen sollten

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Vertragsparteien sicherzustellen. Dabei ist das Arbeitsrecht kontinuierlichen Veränderungen unterworfen, da es den sich stets wandeln-den Kontextbedingungen sowie neuen Arbeitsformen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden muss.

Schutzbereich des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht regelt das Recht der abhängigen Arbeit, die von Arbeitnehmern ausgeführt wird. Selbstständige Arbeit, aber auch (unbezahlte) Hausarbeit, Erziehungsarbeit sowie Pflegearbeit bleiben daher vom Arbeitsrecht weitgehend unberührt.

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit im Privatrecht. Da der Gesetzgeber aber davon aus-geht, dass grundsätzlich keine Machtparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer besteht, dient das Arbeitsrecht zum Schutz der Arbeitnehmer als Korrektiv dieser grundsätzlichen Vertragsfreiheit.

Kein Arbeitsgesetzbuch als gesetzgeberisches Sammelwerk

Anders als zum Beispiel beim Sozialrecht existiert in Deutschland kein gesetzgeberisches Sammelwerk zum Arbeitsrecht, wenngleich ein Arbeitsgesetzbuch bereits mehrfach gefordert worden ist. Daher basieren die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf einer Reihe von Einzelgesetzen und Gesetzesquellen.

Allgemein fußt das Arbeitsrecht auf dem Grundgesetz. Daneben regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) privatrechtliche Vereinbarungen, wie beispielsweise Arbeitsverträge.
Zusätzlich fließen weitere Rechtsvorschriften wie das Arbeitsschutz-, Kündigungsschutz-, Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch Jugendschutzgesetz oder Berufsbildungsgesetz in das Arbeitsrecht ein.

Bedeutung der Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Da das Arbeitsrecht nicht in allen Bereichen explizit und vollumfänglich geregelt ist, übernehmen Arbeitsgerichte in vielen Fällen durch Rechtsprechung die Rolle des Gesetzgebers und füllen „gesetzesfreie Räume“.

Im Arbeitsrecht spielt entsprechend die Rechtsprechung eine sehr viel bedeutendere Rolle als in vielen anderen Rechtsbereichen. Die wichtigsten Entscheidungen werden vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesverfassungsgericht getroffen. Aber auch Grundsatzentscheidungen des EuGH beeinflussen das deutsche Arbeitsrecht.

Unterscheidung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht

Dieses Spektrum an gesetzlichen Regelungen kann grundsätzlich in individuelles und kollektives Arbeitsrecht unterteilt werden.

Individuelles Arbeitsrecht

Rechtsvorschriften des individuellen Arbeitsrechts betreffen die rechtlichen Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dessen Arbeitsgeber. Das individuelle Arbeitsrecht ist zunächst annäherungsweise, aber nicht vollständig in den §§ 611 ff. BGB geregelt. Daneben lassen sich arbeitsrechtliche Gesetze auch außerhalb des BGB finden.

Zu diesen gehören auf der allgemeinen Ebene das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung oder das Berufsbildungsgesetz.

Den Inhalt des Arbeitsverhältnisses regeln daneben weitere Gesetze wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz oder das Mutterschutzgesetz. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt schließlich das Kündigungsschutzgesetz.

Kollektives Arbeitsrecht

Daneben schützt und reguliert das Arbeitsrecht das „Recht der kollektiven Selbsthilfe“. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft die Beziehungen zwischen inner- und außerbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften und Betriebsräten einerseits und dem Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbänden andererseits.

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst entsprechend das Tarifvertragsrecht sowie die gesetzlichen Regelungen zu den Rechten von Betriebsräten und der Rolle von Arbeitnehmervertretungen in Aufsichtsräten. Abgeschlossene Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind für den Arbeitgeber bindend. Es fußt vorrangig auf dem Tarifvertragsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze

Arbeitszeitgesetz

Das aus insgesamt 26 Paragrafen bestehende Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange Mitarbeiter gesetzlich arbeiten dürfen und welche Pausenzeiten einzuhalten sind. Die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit ist dabei in Deutschland auf höchstens acht Stunden pro Werktag bei mindestens 15 Minuten Pausenzeit festgelegt.

Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz legt deutschlandweit eine gesetzlich verbindliche Lohnuntergrenze fest, die nicht unterschritten werden darf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Provisionen und Überstundenvergütung sind dagegen vertraglicher Natur.

Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Angestellte vor einer unrechtmäßigen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn alle vereinbarten und gesetzlichen Fristen eingehalten worden sind und diese auf personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Ursachen zurückführbar ist.

Entgeltfortzahlungsgesetz

Im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen greifen die aus 13 Paragrafen bestehenden Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dieses regelt beispielsweise, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich im Krankheitsfall für einen Zeitraum von sechs Wochen Gehalt oder Lohn in gewohnter Höhe weiter auszahlen muss.

Bundesurlaubsgesetz

Das 16 Paragrafen umfassende Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Angestellte einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an bezahlten Urlaubstagen im Jahr haben. Dabei besteht voller Anspruch allerdings erst nach einem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

Mutterschutzgesetz

Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen besteht ein besonderer Schutz, der zum einen eine Benachteiligung der schwangeren Arbeitnehmerin ausschließen und zum anderen die Gesundheit von Mutter und Kind sicherstellen soll.

So darf eine schwangere Arbeitnehmerin in Abhängigkeit vom Schwangerschaftsmonat bestimmte Tätigkeiten nicht mehr oder lediglich unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen ausführen. Zudem gelten bestimmte Schutzfristen. So darf ein Arbeitgeber eine schwangere Angestellte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen.