Bau- und Architektenrecht · Öffentliches Baurecht

Das Bau- und Architektenrecht ist gekennzeichnet durch die vielfältigen Rechts­beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, insbesondere Auftraggebern, Auftragneh­mern, Statikern, Architekten, Projektsteuerern, Bauträgern etc. Zum Baurecht gehört ins­besondere das private Baurecht, also die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherren und Baufirmen sowie Streitigkeiten über Kündigungen, Abnahmen, Gewährleis­tungsmängel, Verjährung und Vertragsstrafen.

Im öffentlichen Baurecht geht es um die Fragen der Baugenehmigung, Abstandsflächen sowie insgesamt der Zulässigkeit von Bauvorhaben, mithin Verwaltungsrecht.

Das öffentliche Vergabeverfahren sowie das Recht der Bauträger einschließlich Immobili­enrecht gehört ebenso zum großen Fachgebiet des Baurechtes.

Letztlich beinhaltet das deutsche Baurecht ebenso das Recht der Architekten und Ingenieure einschließlich der Projektsteuerer.

Rechtsanwalt Thomas Krüger ist auf dem Gebiet des Baurechts als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dresden tätig.