Restitutionsrecht
Der Begriff der Restitution kann mit Wiederherstellung oder Wiedergutmachung übersetzt werden. Die Tätigkeit unserer Kanzlei auf diesem Gebiet erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Bürgern und Unternehmen bei der Wiedererlangung von Grundbesitz oder von Unternehmen, die überwiegend während der Existenz der DDR vom 07.10.1949 bis zum 02.10.1990 enteignet oder unter sogenannte staatliche Verwaltung gestellt wurden.
Zur rechtsberatenden Tätigkeit unserer Kanzlei gehört auch die Geltendmachung von Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen in Fällen, in denen die Naturalrückgabe der enteigneten Wirtschaftsgüter und Immobilien nicht möglich war. Auch 20 Jahre nach der Wiedererlangung der staatlichen Einheit Deutschlands sind derartige Rechtsfälle noch zu klären. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Bürger oder Unternehmen gegenüber den zuständigen Behörden und auf die Prozessvertretung vor dem Verwaltungsgericht oder vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Spezialisiert auf dieses Gebiet hat sich Rechtsanwalt Dr. Harald Melchior, der in zahlreichen Restitutionsverfahren für die Mandantschaft tätig ist.