Was Sie über das Bau- und Architektenrecht wissen sollten

Mit dem Bau- und Architektenrecht werden alle Vorschriften behandelt, die mit der Bebauung von Grundstücken in Zusammenhang stehen. Die Regelungen umfassen sowohl das private als auch das öffentliche Recht.

Was ist das Bau- und Architektenrecht?

Zum Baurecht werden beispielsweise die Vertragsbeziehungen, die sich zwischen Baufirma und Bauherr ergeben, gezählt. Auch Vertragsstrafen, Streitigkeiten, Verjährungsfristen und die Behandlung von Gewährleistungsmängeln zählen dazu.

Das öffentliche Baurecht hingegen befasst sich unter anderem mit Fragen rund um die Baugenehmigung, um einzuhaltende Abstände und zur Zulässigkeit von geplanten Bauvorhaben. Zusätzlich umfasst das Bau- und Architektenrecht auch das Recht der Architekten und Bauingenieure, was beispielsweise Honorarverordnungen angeht.

Grundsätzlich sind im Bau- und Architektenrecht das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht enthalten, beide gehören zum öffentlichen Baurecht. Beim privaten Baurecht geht es um die Beziehungen zwischen Bauherr und Ausführenden, aber auch zwischen Bauherr und Planer. Wichtig zu wissen: Nicht alle Regelungen sind sprichwörtlich in Stein gemeißelt, im privaten Baurecht steht es den Beteiligten zu, individuelle Änderungen in den Bauvertrag aufzunehmen. Diese müssen jedoch von beiden Seiten anerkannt werden. Typische Vertragsarten, die im privaten Baurecht behandelt werden, sind der Bauvertrag, der Bauträgervertrag, der Architektenvertrag, der Werkvertrag und der Maklervertrag. Auch Verträge zum Grundstückskauf und -verkauf gehören dazu.

Was beinhaltet das Architektenrecht?

Das Architektenrecht hat weniger den Bau, sondern vielmehr den Architekten mit seinen Rechten und Pflichten zum Inhalt. Ein einheitliches Gesetzbuch gibt es zum Architektenrecht nicht, verschiedene Rechtsvorschriften arbeiten zusammen. Zu den häufigsten Themen, die dabei behandelt werden, zählen das Architektenvertragsrecht, das Architektenhonorarrecht, das Architektenhaftpflichtrecht sowie das Urheberrecht. Auch das Berufsrecht wird in den geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf das Architektenrecht behandelt.

Für wen gilt das Bau- und Architektenrecht?

Kurz gefasst: Das Bau- und Architektenrecht gilt für alle, die mit einem Bauvorhaben befasst sind. Private Bauherren unterliegen daher ebenfalls den geltenden Rechtsvorschriften wie Auftragnehmer, Baufirmen, Bauplaner und die Architekten selbst. Damit gilt das Bau- und Architektenrecht zum einen für die Auftraggeber, zum anderen für die Auftragnehmer sowie für die Verantwortlichen für öffentliche Bauvorhaben.

Warum ist das Bau- und Architektenrecht so wichtig?

Sehr komplex werden im Bau- und Architektenrecht die zahlreichen Sondervorschriften geregelt, die sich außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben. Grundsätzlich unterliegen alle am Bau Beteiligten (von der Planung über die Ausführung bis zur Bauabnahme, von der Beauftragung bis zur Ausführung) rechtlichen Vorgaben. Diese sind wichtig, um die Geschäftsbeziehungen, die Rechte und Pflichten der Beteiligten rechtlich festzulegen und damit einen Handlungsleitfaden bzw. einen entsprechenden Spielraum zu ermöglichen.

Jeder soll zu seinem Recht kommen, muss aber auch die entsprechenden Pflichten erbringen! Dabei kennt das Bau- und Architektenrecht viele Möglichkeiten, mit denen bestimmte Situationen im eigenen Sinne positiv beeinflusst werden können. Man denke dabei an öffentliche Vergabeverfahren, für die im Vergabe- und Ausschreibungsrecht verschiedene Einflussmöglichkeiten des Bieters ersichtlich sind.

Rechtsanwälte übernehmen die rechtliche Betreuung ihrer Mandanten: Sie prüfen und gestalten Verträge, kümmern sich um Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, sichern Beweise und ermöglichen die Forderungssicherung der Handwerker. Zudem wird die Haftung des Architekten im Bau- und Architektenrecht geregelt, sodass spezialisierte Anwälte entsprechende Rechtsverfahren auf Basis des Bau- und Architektenrechts anstreben können.

Was sind die wichtigsten Gesetze im Bau- und Architektenrecht?

Das Baurecht wird durch verschiedene Verordnungen und Gesetze begründet, in denen allgemeine und spezielle Themengebiete erfasst werden. Sie alle haben eine baurechtliche Relevanz. Dabei ist die wohl wichtigste Rechtsquelle das Baugesetzbuch, welches die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Städtebaurecht beinhaltet und in vier große Kapitel unterteilt ist (Allgemeines Städtebaurecht, Besonderes Städtebaurecht, sonstige Vorschriften, Überleitungs- und Schlussvorschriften).

Neben dem Baugesetzbuch ist die Bauordnung relevant, wobei die Landesbauordnungen der Bundesländer maßgeblich sind. Sie gelten als zentrales Element des öffentlichen Baurechts und befassen sich mit den Anforderungen, die an ein Bauvorhaben gestellt werden.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – kurz VOB – ist für das öffentliche Baurecht relevant, nicht jedoch für das private. Es geht darin um die Vergabe von Bauaufträgen und um Bestimmungen zu vertraglichen Bedingungen.

Die Baunutzungsverordnung sowie das Denkmalschutzgesetz sind weitere Gesetze, die für das Bau- und Architektenrecht wichtig sind. Hinzu kommen die Energiesparverordnung, das Erneuerbare Energien- und Wärmegesetz, die Makler- und Bauträgerverordnung sowie das Wohnungseigentumsgesetz.

Im privaten Bereich ist das Baurecht ebenfalls relevant, wobei es teilweise Überschneidungen zum öffentlichen Baurecht gibt. Das Erbbaurecht ist ein wichtiges Beispiel dafür, wobei auch das Planungs- und Bauplanungsrecht an dieser Stelle genannt werden müssen. Grundstücks- und Immobilien- sowie das Nachbarschaftsrecht werden im Bau- und Architektenrecht behandelt.