Cannabis Social Clubs – Anbauvereinigungen für den Eigenkonsum von Cannabis
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Palette an Dienstleistungen für Cannabis Clubs (im Gesetz als Anbauvereinigung bezeichnet). Dazu gehören:
- rechtliche Beratung bei der Gründung und Registeranmeldung eines Cannabis Social Clubs
- Unterstützung bei der Erlangung von erforderlichen behördlichen Genehmigungen
- Erstellung und Überprüfung von Satzungen und Verträgen
- Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und Verordnungen
- Vertretung bei rechtlichen Angelegenheiten, die Ihren Cannabis Club betreffen könnten
Mit unserer fundierten Erfahrung in den diesbezüglichen Bereichen Vereinsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht sind wir bestrebt, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Online-Videoworkshop „Gründung und Betrieb eines Cannabis Clubs“
Zum Ende des Jahres 2023 werden wir einen Online-Workshop per Videokonferenztool für Interessenten anbieten, die einen Cannabis Club gründen und betreiben wollen. Der Workshop soll ca. 2 Zeitstunden Vortrag umfassen und anschließend den Teilnehmern Gelegenheit für Rückfragen bieten, die gemeinsam besprochen werden.
Geplanter Workshop-Inhalt
- Zulässige Rechtsformen eine Cannabis Clubs
- Gründung eines Cannabis Clubs: Satzung, Registeranmeldung
- Behördliche Zulassung eines Cannabis Clubs
- Bestimmungen zum legalen Betrieb, insbesondere Dokumentation, Risiko- und Gesundheitsprävention
- Fragen der Teilnehmer
Unverbindliche Anmeldung
Sie können sich für den Workshop unverbindlich anmelden, indem Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Videoworkshop Cannabis-Clubs“ schicken. Damit wird Ihre Teilnahme noch nicht gebucht. Sobald wir genauere Informationen zum Workshop haben, erhalten Sie eine E-Mail. Dann können Sie sich verbindlich anmelden.
Unverbindliche Anmeldung per E-Mail
Hinweis: Sie willigen mit der Anmeldung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Wir verwenden Ihre Daten für die Benachrichtigung zum Workshop und zu keinen anderen Zwecken wie Newsletter, Werbung usw.
Kosten
Der Workshop wird kostenpflichtig sein. Die Höhe der Teilnahmegebühr steht noch nicht fest. Sie können sich schon jetzt per E-Mail unverbindlich anmelden. Ihre Anmeldung wird erst verbindlich, wenn wir Ihnen rechtzeitig vor dem Workshop die Teilnahmegebühr und die weiteren Informationen zum inhaltlichen und technischen Ablauf sowie zu Datum und Zeit mitgeteilt und Sie die Teilnahmegebühr entrichtet haben.
Sie können sich daher bis zur Zahlung der Teilnahmegebühr jederzeit abmelden.
Aktuelles
18.08.2023
Mittlerweile liegt nicht nur der Referentenentwurf vor, sondern der Gesetzentwurf der Bundesregierung. In Kürze finden Sie hier unsere aktualisierten Informationen zur geplanten Rechtslage. Die „Häufigen Fragen“ unten werden dann entsprechend überarbeitet. Da der Entwurf über 180 Seiten umfasst, bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Aktualisierung noch nicht erfolgt ist. Wir prüfen den Reformentwurf gründlich, um Sie über alle Änderungen gründlich informieren und beraten zu können.
28.06.2023
Derzeit ist lediglich der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis Clubs bekannt. Die Cannabis Clubs werden in dem Gesetzestext als „Anbauvereinigungen“ bezeichnet. Der bisher bekannte Entwurf der Bundesregierung hat den Bearbeitungsstand vom 28.04.2023 und wird sich noch an einigen Stellen überarbeitet werden. Schon jetzt aber ermöglicht der Gesetzentwurf einen Einblick, wie der gemeinschaftliche, legale Cannabis-Anbau geregelt sein könnte in der Zukunft.
Wir überarbeiten und erweitern die hier vorliegenden Informationen regelmäßig. Schauen Sie also gern wieder vorbei!
Haben Sie schon jetzt Beratungsbedarf hinsichtlich der Gründung eines Cannabis Clubs?
Häufige Fragen zu Cannabis Clubs
Hier beantworten wir Ihnen häufige Fragen zu Cannabis Clubs anhand des derzeitigen Wissensstandes, wie die Rechtslage in Zukunft aussehen könnte. Wir werden die Informationen so aktuell wie möglich halten. Momentan liegt nur ein Gesetzentwurf vor, sodass wir nur die möglicherweise eintretende Rechtslage zusammenfassen können.
Was ist ein Cannabis Club und wofür ist er da?
Der Begriff „Cannabis Club“ ist kein juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet einen Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam, auf legale Weise Cannabispflanzen anbauen und verwerten, um diese für den privaten Eigenbedarf zu konsumieren. In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfes werden Cannabis Clubs als „Anbauvereinigungen“ bezeichnet.
Wie gründet man einen Cannabis Club bzw. eine Anbauvereinigung?
Ein Cannabis Club wird als Verein gegründet und muss im Vereinsregister eingetragen werden. Das setzt u.a. eine Satzung voraus, die von der Gründungsversammlung der Vereinsmitglieder beschlossen wurde. Die Satzung muss vorsehen, dass der Verein ausschließlich als Zweck die gemeinschaftliche Erzeugung und Abgabe von Cannabis zum Eigenkonsum der Mitglieder hat.
Anbau und Betrieb des Cannabis Clubs ist jedoch erst dann zulässig, wenn die zuständige Behörde dies vorher erlaubt hat. Das muss der Cannabis Club beantragen.
Unsere Kanzlei berät seit vielen Jahren bei der Gründung von Vereinen. Zum Beispiel prüfen, überarbeiten und erstellen wir Satzungen und Beschlussvorlagen für Mitgliederversammlungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Erlangung von behördlichen Erlaubnissen, wie sie für den Anbau von Cannabis benötigt wird. Derzeit kann die Erlaubnis noch nicht beantragt werden, da das Gesetz noch im Entwurfsstadium ist.
Wer darf einen Cannabis Club gründen?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf müssen die Mitglieder natürliche Personen (Menschen) sein. Das gilt auch bei der Gründung eines Cannabis Clubs. Das schließt andere Vereine, juristische Personen und Personenzusammenschlüsse als Gründer aus. Außerdem wird die Volljährigkeit vorausgesetzt.
Wer darf Mitglied in einem Cannabis Club werden?
Ausschließlich natürliche Personen (also Menschen) dürfen Mitglied in einem Cannabis Club sein, also keine anderen Vereine, juristische Personen oder Personenzusammenschlüsse. Die Mitglieder müssen volljährig sein.
Wer darf einen Cannabis Club z.B. als Vorstand betreiben?
Man muss Mitglied sein. Ein externer Vorstand ist also unzulässig. Bei bestimmten Vorstrafen scheidet man als Vorstand aus. Man muss der zuständigen Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis für die Vorstandsmitglieder einreichen. Außerdem wird eine „Zuverlässigkeit“ vorausgesetzt. Nach dem Entwurf fehlt die beispielsweise, wenn man zum missbräuchlichen Konsum von Rauschmitteln neigt, bei einer Drogenabhängigkeit oder einer psychischen Erkrankung.
Wie viel Cannabis darf angebaut bzw. an ein Mitglied abgegeben werden?
Die Gesamtmenge des angebauten Cannabis muss sich am Bedarf der Mitglieder orientieren. Es gibt Höchstgrenzen für die Abgabe an Mitglieder pro Tag und Monat. Dabei wird unterschieden, ob es sich um einen Heranwachsenden (Erwachsene bis 21 Jahre) oder Erwachsenen (Personen ab 21 Jahre) handelt.
- Höchstmenge für Erwachsene und Heranwachsende pro Tag: 25 Gramm
- Höchstmenge für Erwachsene pro Monat: 50 Gramm
- Höchstmenge für Heranwachsende pro Monat: 30 Gramm, wobei der THC-Gehalt maximal 10 Prozent betragen darf
Darf im Cannabis Club das Cannabis konsumiert werden?
Nein, der Konsum ist dort ausdrücklich untersagt.
Was muss der Cannabis Club bezüglich des Anbaus beachten?
Der Anbau soll nach dem Gesetzentwurf von den zuständigen Behörden jederzeit überprüft werden dürfen. Dies gilt auch für alle damit verbundenen Unterlagen. Der Anbau erfolgt nur durch die Mitglieder selbst bzw. von Beschäftigten des Cannabis Clubs. Externe dürfen dafür nicht beauftragt werden.
Samen und Stecklinge müssen für den Anbau zugelassen sein. Wie diese Zulassung genau erfolgt, ist noch offen. Außerdem wird das Gesetz voraussichtlich Höchstmengen hinsichtlich der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vorsehen.
Der Cannabis Club muss Qualitätssicherungsmechanismen einhalten und den Anbau detailliert dokumentieren.
Der Gesetzentwurf sieht für den Anbau in Cannabis Clubs auch Mindestabstände zu bestimmten Einrichtungen vor, die zwingend eingehalten werden müssen. Das betrifft insbesondere Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten: Spielplätze, Kindergärten, Schulen usw. Es soll vorgesehen werden, dass die Bundesländer diese Abstände konkretisieren können, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Daher sollten Sie nicht davon ausgehen, dass es diesbezüglich bundesweit einheitliche Regelungen geben wird.
Zu den vielfältigen, teilweise kleinteiligen Pflichten rund um den Anbau beraten wir Sie selbstverständlich auch.
Was muss der Cannabis Club bei der Übergabe des Cannabis an sein Mitglied beachten?
Die Abgabe ist nur persönlich möglich. Man darf also kein Cannabis an jemanden, stellvertretend für ein anderes Mitglied, abgeben. Das Cannabis muss neutral verpackt sein und Mindestangaben enthalten zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit, Sorte, THC- und CBD-Gehalt.
Bei der Abgabe muss der Cannabis Club Informationen über Cannabis, risikoreduziertem Konsum und Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen zur Verfügung stellen. Außerdem muss auf die kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen des Cannabis-Konsums hingewiesen werden.
Kann man einen Cannabis Club als Online-Shop betreiben bzw. das Cannabis an sein Mitglied verschicken?
Nein, die Abgabe ist nur in persönlicher Anwesenheit des Mitglieds und der abgebenden Person des Cannabis Clubs erlaubt. Daher kann ein Cannabis Club nicht als Online-Shop betrieben oder das Cannabis an die Mitglieder verschickt werden.
Was muss der Cannabis Club bezüglich Jugendschutz und Suchtprävention beachten?
Cannabis Clubs sind verpflichtet einen Beauftragten für Jugendschutz und Suchtprävention zu bennen, der als Ansprechpartner allen Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Person muss Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen.
Gewünscht ist eine Kooperation mit örtlichen Suchtberatungsstellen. Der Cannabis Club muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen.
Wer berät Sie?
Zum Thema Cannabis Clubs werden Sie beraten und vertreten von Herr Rechtsanwalt Jonny Krüger.