Handels- und Gesellschaftsrecht

Auf diesem Gebiet ist unsere Kanzlei insbesondere bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen von GmbHs und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) tätig. Darüber hinaus beraten wir Mandanten und fertigen zugleich Vertragsentwürfe, insbesondere Gesellschaftsverträge für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, aber auch für Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG).

Weiterhin beraten wir GmbH-Geschäftsführer sowohl in Fragen ihrer Führungstätigkeit als auch bei spezifischen Haftungsproblemen.

Für Einzelunternehmer, insbesondere für Kaufleute, gestalten wir die für deren geschäftliche Tätigkeit erforderlichen Verträge – z. B. Kaufverträge, Werkverträge und Dienstverträge.

Auf diesem Gebiet ist Herr Rechtsanwalt Jonny Krüger spezialisiert tätig.