Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte

Bußgelder, Schadensersatz, Fahrverbot – das sind wohl die ersten Gedanken der meisten Autofahrer zum Thema Verkehrsrecht. Grundsätzlich fallen aber alle Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern verbunden sind, in diesen Bereich. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertritt also nicht nur Fälle im Straßenverkehr, sondern kann auch für Streitfälle im Personen- und Güterverkehr, im See-, Luftfahrt- und Eisenbahnrecht aufgesucht werden.

Weil das Verkehrsrecht ein derart komplexes Fachgebiet ist, liegt unser Fokus als Kanzlei in Dresden vor allem auf dem Bereich des Straßenverkehrsrechts. Unsere Rechtsanwälte beraten Unfallgeschädigte bei der Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen und gehen für ihre Mandanten als Anwalt gegen ungerechtfertigte Forderungen vor. Insbesondere Frau Rechtsanwältin Susanne Melchior ist in unserer Kanzlei in Dresden auf Fragen aus dem Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert.

Rechtsanwalt im Straßenverkehrsrecht: Häufige Fragen – unsere Antworten

In unserer Tätigkeit als Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden werden wir häufig von Personen aufgesucht, die nach einem Verkehrsunfall anwaltliche Beratung oder Rechtsvertretung vor Gericht benötigen. Einige Fragen, die unsere Mandanten häufig beschäftigen, können wir bereits vorab in aller Kürze beantworten:

Was genau passiert nach einem Unfall mit Personenschaden?

Ein Unfall mit Personenschaden hat immer eine staatsanwaltliche Ermittlung wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung zur Folge. Weiterverfolgt wird das Verfahren aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt oder die durch den Unfall geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Dabei wiederum sind besondere Fristen zu berücksichtigen. In der Regel hat der Geschädigte drei Monate Zeit, um einen Strafantrag zu stellen.

Ganz gleich, ob Sie Unfallverursacher oder Geschädigter sind – nach einem Verkehrsunfall sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, um Ihre Situation einschätzen zu lassen und die zu ergreifenden Maßnahmen zu besprechen. In unserer Kanzlei in Dresden stehen wir Ihnen hierbei engagiert zur Seite.

Wie kann ich jetzt schon wissen, ob ich als Geschädigter eines Verkehrsunfalls Spätfolgen erleide?

Das können Sie natürlich nicht. Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann immer auch gesundheitliche Schädigungen zur Folge haben, die zum Zeitpunkt der Schadensregulierung noch nicht bekannt sind. Einen solchen Zukunftsschaden kann man nur bis zur Verjährung des Schadensereignisses erfolgreich geltend machen.

Weil die Verjährungsfristen im Verkehrsrecht relativ knapp bemessen sind, ist das Einreichen eines Antrags auf Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle und materielle Zukunftsschäden bei bestehender oder zumindest nicht auszuschließender Möglichkeit des Eintritts späterer Folgen definitiv empfehlenswert. Wird diesem Antrag stattgegeben, können Folgeansprüche bis zu 30 Jahre lang geltend gemacht werden – unabhängig von allen sonst geltenden Fristen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden: Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Natürlich ergeben sich nach einem Verkehrsunfall noch viele weitere Fragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung durch unsere Anwälte für Verkehrsrecht. Gern können Sie sich telefonisch an unsere Kanzlei in Dresden wenden oder uns eine Nachricht senden.

Hilfreiche Rechtstipps und aktuelles Wissen aus unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Dresden finden Sie außerdem in unserer Infothek.