Anwalt für Genossenschaftsrecht in Dresden
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Ihr Anliegen im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Genossenschaftsrecht kompetent vertritt? Mit der Kanzlei Melchior Krüger Illig in Dresden wissen Sie Ihr Recht in erfahrenen Händen.

Genossenschaftsrecht: Das hat sich durch die Modernisierung im Jahr 2006 verändert

Durch das zum Gesellschaftsrecht zählende Genossenschaftsgesetz ist das Recht von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Deutschland geregelt. Die am 18. August 2006 eingetretene Novellierung brachte für die Genossenschaften diverse Änderungen mit sich. So wurde zum Beispiel der mögliche Förderzweck erweitert, sodass eine eingetragene Genossenschaft (eG) auch zu kulturellen oder sozialen Zwecken (Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten etc.) gegründet werden kann. Darüber hinaus wurde auch die Gründung einer Genossenschaft selbst mit der Novelle erleichtert, indem sich die Zahl der hierfür benötigten Gründungsmitglieder von sieben auf drei reduzierte.

Eine weitere positive Veränderung: Kleine Genossenschaften (Bilanzsumme nicht höher als 1 Mio. €) können dank der Novellierung individuelle Vereinbarungen mit den Prüfungsverbänden treffen.

Den wohl größten Vorteil brachte das modernisierte Genossenschaftsrecht wohl für mittelständische Unternehmen, die sich nun mit anderen selbständigen Unternehmen zusammenschließen konnten, um gemeinsame Geschäftsbereiche zu organisieren (z. B. Verwaltung, Marketing, Versicherung).

Unsere Expertise als Anwalt für Genossenschaftsrecht und Gesellschaftsrecht in Dresden

In der Regel suchen unsere Mandanten bereits vor der Gründung einer Genossenschaft unseren Rat als Anwalt für Genossenschaftsrecht. An dieser Stelle wirken unsere Rechtsanwälte beispielsweise bei der Erstellung der Satzung mit oder überprüfen die fertige Satzung auf Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse.

Weiterhin kann es innerhalb einer Genossenschaft natürlich auch zu Konflikten oder rechtlichen Problemen kommen. In diesem Bereich stehen wir unseren Mandanten als erfahrener und engagierter Partner zur Seite − sei es in Form einer rechtlichen Beratung oder der Klärung vor den ordentlichen Gerichten.

Zu den Mandanten unserer Anwaltskanzlei zählen insbesondere Wohnungsgenossenschaften. Natürlich vertreten unsere Anwälte aber auch Genossenschaftsmitglieder, sofern keine Interessenkollision mit auftraggebenden Genossenschaften festzustellen ist.

Herr Rechtsanwalt Stephan Friedrich Melchior hat sich im Besonderen auf den Bereich Genossenschaftsrecht spezialisiert. Darüber hinaus ist er unter anderem auch im Handels- und Gesellschaftsrecht für seine Mandanten da.

Weitere Informationen zu unserer Kompetenz im Genossenschaftsrecht »

Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht oder Genossenschaftsrecht? Wir helfen weiter.

In unserer Infothek finden Sie aktuelle Informationen und Rechtstipps aus unserer Praxis als Anwalt für Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht in Dresden.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch an unsere Kanzlei wenden oder uns eine Nachricht schreiben. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gern für eine erste Beratung vor Ort zur Verfügung.