Anwalt für Erbrecht in Dresden
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte

Im Erbrecht ist die Weitergabe von Vermögenswerten an einen Rechtsnachfolger (= Erbe) geregelt. Die gesetzliche Erbfolge geben in Deutschland §§ 1922 ff des BGB vor. Sieht der Erblasser eine andere Verfügung vor, ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Nicht selten ergeben sich hieraus Streitfragen – sei es, weil die Erben die Erbschaft ausschlagen wollen oder sich durch das hinterlassene Testament ungerecht behandelt fühlen.

Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden unterstützen und beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen dieses komplexen Rechtsgebiets. Neben der Vertretung im Rechtsstreit übernehmen wir auch die Erstellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Unsere Kompetenzen als Anwalt für Erbrecht

Im Wesentlichen gliedert sich unsere Tätigkeit als Anwalt für Erbrecht in Dresden in zwei Teilgebiete:

In der Praxis suchen Mandanten unsere Anwaltskanzlei in Dresden häufig mit folgenden Fragen auf:

Unsere Rechtsanwälte beantworten all diese (und weitere) Fragen gern. Wir unterstützen Sie bei der Testamentsvollstreckung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, Testamenten, Erbverträgen, Ehegattentestamenten und Behindertentestamenten. Besonders auf diesen rechtlichen Bereich spezialisiert ist Frau Rechtsanwältin Susanne Melchior.

Weitere Informationen zu unserer Kompetenz im Erbrecht »

Erbrecht: Grundlagen und Formalitäten

Im Erbfall sieht § 2303 BGB für die engen Angehörigen der verstorbenen Person einen garantierten Mindestanteil an deren Nachlass vor. Berechtigt sind in der Regel Nachkommen und Ehegatte. Hinterlässt der Erblasser keine solchen, zählen auch die Eltern zu den Pflichtteilsberechtigten.

Die Feststellung eines Anspruchs ist meist relativ unkompliziert. Weitaus komplexer gestaltet sich die Ermittlung der genauen Höhe des Pflichtteilsanspruchs. Hier steht Ihnen unsere Kanzlei gern beratend zur Seite.

Auch wenn es unter den Erben keine Streitigkeiten gibt, sind im Erbfall einige Dinge zu regeln – nach dem Verlust einer nahestehenden Person ist das für die Hinterbliebenen oft keine leichte Aufgabe. Unsere Kanzlei in Dresden kümmert sich in einem solchen Fall um Formalitäten wie die Beantragung des Erbscheins oder die Kommunikation mit Finanzdienstleistern. So haben Sie Zeit, das Geschehene zu verarbeiten.

Rechtsanwalt in Dresden: Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Sie haben Fragen rund um Testament und Erbschaft? Auf unsere Kompetenz und Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Dresden können Sie zählen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht, um einen Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

Nicht nur in Rechtsfragen zum Erbrecht, sondern auch in allen Belangen der folgenden Rechtsgebiete können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden:

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Weitere Informationen und Rechtstipps rund um die durch unsere Anwälte vertretenen Rechtsgebiete finden Sie in unserer Infothek.