Wechselmodell oder Residenzmodell?

Das Wechselmodell kann nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang 2017 nun auch gerichtlich angeordnet werden. Dennoch wird in Deutschland überwiegend das Residenzmodell umgesetzt. Dabei lebt das Kind bei einem Elternteil mit dauerhaftem Wohnsitz und der zweite Elternteil erhält ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Beim Wechselmodell hingegen, pendelt das Kind in regelmäßigen Abständen zwischen dem Haushalt der Mutter und des Vaters.

Beide Umgangsmodelle weisen Unterschiede bei den Voraussetzungen auf. Welches Modell das bessere für das Kind ist, hängt von den äußeren Umständen der einzelnen Familie ab. Dabei sollte auch beachtet werden, wie alt das Kind ist. Denn je jünger das Kind ist, desto kürzer sollte der Kontaktabstand mit dem nicht betreuenden Elternteil sein.

Beim Wechselmodell ist die Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern ein sehr bedeutsamer Gesichtspunkt, denn es beruht auf ständiger Absprache. Eine positive Haltung gegenüber dem anderen Elternteil des Kindes ist ebenso wichtig. Dies bedeutet, dass die Elternteile die Fähigkeit und Bereitschaft besitzen, die Bindung zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu respektieren und zu tolerieren. Es sollte im Beisein des Kindes keine negativen Äußerungen über den anderen Elternteil geben, da diese schlecht für die Entwicklung des Kindes sein kann.

Das Wechselmodell bietet viele Vorteile. Einer dieser Vorteile ist, dass die Eltern die Belastung von Arbeit und Kinderbetreuung unter sich aufteilen können. Dies hat zur Folge, dass sich beide besser und aufmerksamer um das Kind kümmern können. Somit bleibt die gleichwertige Bindung zu beiden Elternteilen erhalten. Die passende räumliche Entfernung zwischen den beiden Elternhaushalten ist besonders günstig für das Kind, damit das soziale Umfeld nicht verloren geht. Und Kita bzw. Schule müssen beiden Elternhäusern erreicht werden.

Der große Vorteil des Wechselmodells ist, dass das Kind sich nicht für ein Elternteil entscheiden muss. Dadurch befindet sich das Kind in keinem Loyalitätskonflikt und die Bindung zwischen Eltern und Kind ist nicht gefährdet. Es erfordert anderseits eine enge Zusammenarbeit der beiden Eltern.

Dem stehen die Vor- und Nachteile des Residenzmodells gegenüber. Es ist für viele Kinder wichtig ein gewohntes und vertrautes Umfeld zu haben, dies gibt den Kindern ein Gefühl von Geborgenheit. Dabei bleibt das soziale Umfeld, wie bei dem Wechselmodell erhalten und das Kind kann in einem gewohnten Umfeld aufwachsen. Diese vertraute Umgebung bietet den Kindern eine wichtige Stütze in der Trennungszeit.

Aber es besteht der große Nachteil, dass ein Elternteil an der Erziehung des Kindes kaum beteiligt wird. Das Erziehungsmonopol liegt weitgehend bei dem betreuenden Elternteil. Dadurch verbringt der nicht betreuende Elternteil wenige Alltagssituationen mit dem Kind.

Zusammenfassend kann man sagen, dass beide Umgangsmodelle ihre Vor- und Nachteile aufweisen. Das Residenzmodell wird oft bei schwierigen familiären Umständen genutzt und angeordnet. Ein Wechselmodell wird meist nur dann umgesetzt, wenn beide Elternteile zum Wohle des Kindes miteinander kooperieren, dies fällt jedoch vielen nach einer Trennung schwer. Sie sollten es auf jeden Fall versuchen, denn das Wechselmodell kann jetzt auch gerichtlich angeordnet werden, wenn nur ein Elternteil dieses beantragt.

Falls Sie Fragen zu den jeweiligen Umgangsmodellen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei.

 

Alexander Frank